Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung, die Vermietung und die sonstige Nutzung von Grundbesitz, von Beteiligungen an Grundbesitzgesellschaften sowie von sonstigem Gesellschaftsvermögen
sowie die Übernahme von Kommanditeinlagen sowie
die Geschäftsführung bei Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung kranker und hilfsbedürftiger Menschen.