Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insb. das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte;
die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie
die Übernahme von Geschäftsführungs- und Managementleistungen für Tochter-, Beteiligungsunternehmen und Dritte.
Die Beteiligungstätigkeit bezieht sich insbesondere auf Gesellschaften mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bahnbereich, dort vor allem für die Bereiche der Sanierung, Instandhaltung und Produktion von Gleisanlagen, Zügen oder ähnlichen Sachanlagen.