Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung, die Vermittlung von Grundstücken und Gebäuden aller Art sowie grundstücksgleichen Rechten, der gewerbliche Grundstückshandel,
die Beplanung von Grundstücken durch Planungsvergabe an Dritte,
die Errichtung von Gebäuden aller Art durch Auftragsvergabe an Dritte und
die Verwaltung von Grundvermögen,
sonstige Beratungsleistungen sowie
der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen.
Die Gesellschaft kann im Rahmen des § 34 c der Gewerbeordnung tätig werden.
Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögen.