Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(i)
der Erwerb von bebauten und unbebauten
Liegenschaften sowie deren Verwaltung und
Verwertung, insbesondere durch
Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung,
die Bewirtschaftung fremder unbebauter
oder bebauter Liegenschaften (auch im
Wege der Maklertätigkeit oder als
WEG-Verwalter),
(ii)
der Erwerb, die Verwaltung und die
Verwertung von Beteiligungen bzw.
Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem
Unternehmensgegenstand im eigenen
Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte
und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach
dem Kreditwesengesetz (KWG),
(iii)
die Vermittlung von Wohnungen,
Gewerbeobjekten und Grundstücken sowie
(iv)
der Erwerb, die Einziehung und die Verwertung eigener Forderungen sowie
die Übernahme des Forderungsmanagements für Dritte unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.