Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vornahme von Immobiliengeschäften; insbesondere der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung, An- und Vermietung von bebauten oder unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Deutschland und im Ausland nebst
allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und als Dienstleistung für Dritte. Auch alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten laut § 34c GewO.
Der Vertrieb von hochwertigen Design-Küchen, Innenausstattung, Innendesign und der Handel mit Möbeln.
Verwertung von Lizenzen und Markenrechten gegenüber Dritten.