Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von ambulanten Diensten/stationären Pflegeeinrichtungen,
Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen auch im Dienstleistungsbereich,
Beratung von Angehörigen von hilfsbedürftigen Menschen,
Beratung jeglicher Art im sozialen Bereich sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen zu gründen.