Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung und Hilfe für seelisch, physisch
oder geistig behinderte und von Behinderung
bedrohter Personen, sowie die Hilfe
hilfsbedürftiger Personen,
- die Förderung der Altenhilfe.
Zur Verwirklichung des Satzungszweckes ist
Gegenstand des Unternehmens die Betreibung:
- von Wohngruppen zur ambulanten und/oder
stationären Unterbringung von Menschen
nach §§ 53, 67 SGB XII,
- eines betreuten Wohnens für Menschen nach
§ 41 SGB VIII und §§ 53, 67 SGB XII,
- von Eingliederungshilfen für seelisch,
psychisch oder geistig behinderten oder von
Behinderung bedrohter Personen und
Personen in besonderen Lagen nach
§§ 35, 35a SGB VIII; §§ 53, 67 SGB XII
- einer Beratungsstelle nach §§ 28, 31 SGB VIII
- einer Begegnungsstätte für junge und ältere
Menschen; gemeinsame Veranstaltungen mit
dem Austausch von Erfahrungen und die
Aktivierung von Fähigkeiten und mitunter
nicht bewussten Potentialen durch das
gemeinschaftliche Zusammensein von Jung
und Alt;
Bereitstellung zweier alten- und
behindertengerechter Wohnungen.