Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der An- und Verkauf und die Bewirtschaftung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten im Sinne des
§ 34 c Abs. 1 und 2 GewO,
der gewerbliche Handel mit Immobilien sowie
ferner die Führung sämtlicher Geschäfte, die den Gegenstand des Unternehmens indirekt oder direkt zu fördern geeignet sind.