Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Wein, weinhaltigen Getränken, Weinprodukten und weinaffinen Artikeln zur Verkaufsförderung (Merchandise),
die Vermittlung, Organisation und Durchführung von Weinproben, Weinverkostungen sowie von Veranstaltungen zu weinaffinen Themen (u.a. Weinanbau, Weinregionen, Weinsorten),
der Betrieb von Gaststätten, Restaurants und Bars mit Weinbezug und die Beteiligung an solchen Unternehmen.