Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von synthetischen Diamanten,
Herstellung und Vertrieb von Kristallen,
der Kauf und Verkauf und Weiterverarbeitung von Metallen und Edelmetallen,
Kauf und Verkauf von Immobilien,
Beteiligung an anderen Unternehmen.