Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Herstellung und der Vertrieb von Film-, Fernseh-, Show- und Tonproduktionen sowie die Verwertung der darauf beruhenden Urheberrechte, die Verwertung von Urheberrechten Dritter aus Medienproduktionen, die Erstellung von filmtechnischen Anlagen, Bauten, und Konstruktionen für Film- und Showgewerbe und deren Vermietung oder Verkauf, die Erstellung von Spezialeffekten und Effektanlagen für Film- und Showgewerbe einschließlich pyrotechnischer und sprengtechnischer Spezialeffekte, die Ton- und Lichttechnikbetreuung sowie die Organisation und Abwicklung von Film- und Showproduktionen, die Vermietung und der Verkauf von Requisiten für Film-, Theater- und Showproduktionen einschließlich Film- und Theaterwaffen, die Hilfestellung bei abwehrenden Brandschutzmaßnahmen im Film- und Showgewerbe.