Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, der Verkauf, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien sowie Grundstücken, insbesondere von Grundstücken in Berlin und Brandenburg. Daneben darf die Gesellschaft Gebäude errichten.