Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie von grundstücksgleichen Rechten in Form von eigenem Wohnungs- und Teileigentum; Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, einschließlich dem Erwerb von Immobilien und dem Erwerb von Immobilien im Zwangsversteigerungsverfahren.