Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung eigener Immobilien. Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht die Beteiligung an einem Immobilienvermögen oder an einem Immobilienunterunternehmen und ist somit nicht ein Finanzinstrument i.S.d. § 1 Abs. 1 KWG.