Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie der naturschutzrelevanten Regelungen der Europäischen Union.
Gegenstand der Gesellschaft sind:
- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführen oder zu fördern, insbesondere durch Übernahme von Projektträgerschaften von Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes;
- Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz durchzuführen oder zu fördern.