Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung und die Verwaltung von Grundstücken und Beteiligungen jeglicher Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere sind Tätigkeiten nach § 34c GewO ausgeschlossen.
Weiterhin die Erbringung von projektbezogenen Beratungsdienstleistungen,
die Vermittlung von Handels- und
Dienstleistungsgeschäften sowie
der Vertrieb von Produkten und Lizenzen insbesondere für den Bereich der Biotechnologie.