Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögenswerten, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Erbringung sonstiger damit im Zusammenhang
stehender Dienstleistungen.
Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und halten, einschließlich der Erbringung von Management-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und Organisationsleistungen für solche Beteiligungsunternehmen, soweit diese nicht öffentlich-rechtlicher Genehmigung bedürfen.