Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beratungs- und Ingenieurleistungen für das
Bauwesen
- Begutachtung von Schäden an Gebäuden
und Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken,
Betriebsberatung im Bereich der Wohn-,
Gebäude- und Grundstückswirtschaft
- Geschäftsführung und Unterstützung der
Geschäftsführung im Bereich der Wohn-
Gebäude- und Grundstückswirtschaft
- Handel mit Immobilien,
Erwerb, Sanierung und Verwaltung von
Immobilien auf eigene Rechnung.