Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Vermögensbeteiligungen an anderen Unternehmen und die Vermögensverwaltung.
Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Tätigkeiten ausüben, die den vorgenannten Zwecken unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und die persönliche Haftung in anderen Gesellschaften übernehmen.