Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen für Personen und Unternehmen, insbesondere im Bereich der Finanzierung, Strategie, operativen Entwicklung, Innovation, Wachstum und Internationalisierung, und zwar in allen Fällen nur soweit keine gesetzliche Genehmigung erforderlich ist.
Ferner der Erwerb und Aufbau, das Halten, Verwalten und Verwerten sowie die Ausübung der Konzernleitung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
die Verwaltung von eigenem Vermögen, sowie
die Erbringung von allgemeinen Dienstleistungen für Konzernunternehmen.