Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen vornehmlich in dem Bereich der Immobilienwirtschaft (Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien) im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen Interesse, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Personengesellschaften.