Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Dienstleistungen rund um das Internet;
Betrieb von Plattformen zum Thema Immobilien;
Betrieb, Verkauf und die Vermietung von Webshops, Websites, Webportalen, sowie
die Vergabe von Lizenzen darüber im In- und Ausland;
Verkauf von Waren und die Einbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Dienstleistungen;
Vermarktung und Gestaltung von Werbung aller Art im Internet.