Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Verwalten eigenen Vermögens sowie
das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie
die Beratung von
Unternehmen unter Ausschluss von Tätigkeiten, die der öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedürfen.