Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Herstellung, Kauf, Verkauf, Export, Vertretung und Vertrieb aller elektronischen Produkte, insbesondere im Bereich der Verbindungstechnik; Forschung, Entwicklung und Projektplanung von Verbundlösungen; Vertrieb in allen Formen von Metallteilen sowie von jeglichen Maschinenbauwerken und alle industriellen, handels-, finanziellen Tätigkeiten, beweglich oder unbeweglicher Art, die mit dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar ganz oder teilweise im Zusammenhang stehen; genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.