Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und der Betrieb von
Suchmaschinen, die Vermarktung und der Vertrieb von lnternetdomains,
Webdesign, Werbung und Präsentation im Internet sowie die Beratung von
Unternehmen und die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen aller Art unter
Ausschluß der in § 34c Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten.
Gegenstand des Unternehmens sind ferner Tätigkeiten als Baugeneralübernehmer, soweit sie nicht § 34 c Gewerbeordnung unterliegen.