Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Planung und Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energie,
der Verkauf eigener und fremder Anlagen an Investoren sowie
der Handel mit sämtlichen Komponenten im Bereich der Energieproduktion, insbesondere von erneuerbarer Energie,
außerdem die Durchführung von Analysen zur Optimierung des Strom- und Wärmebedarfs und die Ermittlung von Energieeinsparungspotentialen,
das Gründen von und die Beteiligung an anderen Unternehmen,
die Geschäftsführung und Verwaltung von Gesellschaften im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluß von Tätigkeiten nach dem KWG,
der Kauf und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.