Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, die Neugründung von Gesellschaften und das Vermitteln von Firmenbeteiligungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte
- der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte
- Beteiligung an Immobiliengesellschaften, die ihrerseits nur Immobilien verwalten
- Beratungsleistungen, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, und die Geschäftsführung von Beteiligungsgesellschaften