Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen,
das Controlling und die kaufmännische Umsetzung von Bauprojekten für Dritte
sowie der Handel und Vertrieb von Baustoffen und -zubehör;
ferner die Entwicklung, Planung und Realisierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, der Verkauf dieser an Investoren sowie
der Handel und Vertrieb von Systemkomponenten in diesem Bereich.
Ferner Erwerb von Grundstücken,
Planung und Errichtung von Gebäuden sowie
dauernde Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke durch Verwaltung und Vermietung
sowie die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten und Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.