Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen, Beteiligungsgesellschaften aller Art sowie Grundstücksgesellschaften in Deutschland und im Ausland, insbesondere der Komplementärbeteiligung an der Grundstücksgesellschaft Parkstraße 1 GmbH & Co. KG.