Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen und alle damit verbundenen Tätigkeiten, wie z.B. das Zubereiten und der Verkauf von Speisen und alkoholischen sowie alkoholfreien Getränken,
ferner Groß- und Einzelhandel mit Gastronomiegeräten,
Beratung, Planung und Objekteinrichtung, Ladenbau und Projektbegleitung sowie
Fahrzeugvermietung und
der Handel mit Maschinen aller Art.
Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten,
sich an anderen Unternehmen gleicher Art im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie
unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz zu beteiligen,
sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen.