Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb (auch durch Gründung), das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und Vertretung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bügerlichen Rechts.