Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung von Software und webbasierten Applikationen;
Lizenzierung und Vermarktung der diversen Softwareprodukte,
Applikationen und Softwaremethoden;
Beratungsleistungen bei der Einführung der Softwareprodukte,
Applikationen und Softwaremethoden;
Durchführung von Machbarkeitsstudien,
Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen;
Entwicklung von softwarebasierten Methoden/Handbüchern/Leitfäden, mit denen Managementsysteme nutzbar gemacht werden;
Entwicklung und Verkauf von Lehrmaterialien für die vermarkteten Produkte;
Entwicklung und Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen.