Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. der Betrieb eines Flugplatzes
b. der Betrieb eines luftfahrttechnischen Betriebes
c. der Betrieb und die Vercharterung von eigenen und gecharterten Unternehmen an Dritte
d. An- und Verkauf von Flugzeugen und Zubehörteilen aller Art
e. der Betrieb einer Flugschule
f. der Betrieb einer Kantine mit Publikumsverkehr (Gaststätte)
- jeweils mit allen dazugehörigen Leistungen und Dienstleistungen
- jeweils ganz oder teilweise unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft
mehrheitlich gehaltene Tochtergesellschaften.