Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entlastung von Pflegepersonal, Betreung von Pflegebedürftigen gem. § 45 a SGB XI - Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung,
Lieferdienst bzgl. Lieferdienstleistungen und Einzehandel für und mit Waren des täglichen Bedarfs.
Der Handel mit und die Herstellung von PC Hardware und Software, ausgenommen
erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.