Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung von Gesellschaften
sowie der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Immobilien
im In- und Ausland.
Die Gesellschaft vermietet und verwaltet, erschließt, finanziert, realisiert und vermarktet
Immobilien im In- und Ausland, welche sich im Eigentum der Gesellschaft befinden oder für Dritte.