Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, im Geschäftszweig des Unternehmens übliche Tätigkeiten auszuüben, gleichartige Unternehmen zu erwerben und zu pachten, sich an Unternehmen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie an anderen Orten Zweigniederlassungen zu errichten.