Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften.