Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Tätigkeit nach § 34 c der Gewerbeordnung: Abschluss von Verträgen über Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss : Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume
- Tätigkeit nach § 34 c Abs. 1 Satz I Nr. 4 a GewO: Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
- Tätigkeit nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b GewO: Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnungen.
Großhandel mit verschiedenen Arten von Industrierohstoffen und anderen Waren für industrielle Zwecke sowie mit genehmigungsfreien Wirtschaftsgütern. Organisstion von Verkaufsausstellungen und Messen.