Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Lagerung, der Handel und die Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen insbesondere von Obst und Gemüse,
der Handel mit Kunsterzeugnissen und
der Handel mit veredelten landwirtschaftlichen Produkten,
die Schank- und Speisewirtschaft/Imbiss mit Ausschank von alkoholischen Getränken und
der Handel mit Fleisch- und Wurstwaren.