Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen und die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft erbringt Dienst- und Beratungsleistungen im Zusammenhang damit. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG, KAGB bedürfen sowie Rechts- und Steuerberatung, werden nicht ausgeübt.