Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften, die sich mit folgendem Geschäftszweck beschäftigen:
Ankauf- Verkauf- Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien und/oder
die europaweite Beratung von Vertriebsunternehmen der Energie- und Telekommunikationsbranche
und die europaweite Distribution von Energie- und Telekommunikationsprodukten (Verträge und Endgeräte) sowie
die europaweite Vermittlung von Energie- und Telekommunikationsprodukten.
Tätigkeiten gem. § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.