Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Lizenzierung von Rechten an Bild- und Toninhalten, Halten und Vermarkten der erworbenen Rechte, Finanzierung von Film- und Toninhalten, Abrechnung mit Lizenzgebern und Lizenznehmern und die Vermarktung dieser erworbenen Rechte durch den Vertrieb von Bild-Tonträgern, sowie die Vermarktung dieser Rechte auf Internetplattformen und in Fernsehsendern, außerdem die Lizenzierung und Vermarktung von Marken- und Merchandising -Rechten.