Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Mieten, vermieten, kaufen, verkaufen, pachten, verpachten von landwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen und Immobilien sowie
deren gewerbliche und landwirtschaftliche
Nutzung;
Projektierung, Errichtung und Betrieb von Solarprojekten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten; sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.