Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen vor allem in der Bereichen Geschäftsentwicklung, digitale Geschäftsmodelle und der Strategiedefinition mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung und Tätigkeiten, die der Genehmigung nach dem KWG bedürfen, ferner Erwerb, Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Wohnungs- und Teileigentum und dinglichen Rechten aller Art.