Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen vor allem in den Bereichen Geschäftsentwicklung, digitale Geschäftsmodelle und Strategiedefinition mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung und Tätigkeiten, die der Genehmigung nach dem KWG bedürfen;
der Erwerb und die erlaubnisfreie Verwertung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Wohnungs- und Teileigentum und dinglichen Rechten aller Art.