Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte,
die Beteiligung an Immobilien Projektgesellschaften und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte,
der An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte unter Ausschluss von Immobilienmakeln und
die Erbringung von Beratungsdienstleistungen unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung.