Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Entwickeln, Errichten und Betreiben von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen, die solche Anlagen entwickeln, errichten und betreiben, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für
Dritte.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.