Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, einschließlich der Übernahme von deren persönlichen Haftung und Geschäftsführung, sowie der Erwerb von Grundstücken, von Gebäuden und Anlagen, deren Verwaltung und die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Geschäften sowie die Übernahme, die Verwaltung und der Betrieb eines Forstbetriebes.