Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb von Grundstücken und Häusern, Durchführung von Bauträger- und Baubetreuungsmaßnahmen auf eigene und fremde Rechnung in den Bereichen Hotel-, Büro-, Verkaufs- und Verwaltungsgebäude, Gewerbeparks und Wohnungen, Tätigkeit als Generalunternehmer;
- Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung eigenen und fremden Grundbesitzes;
- Handel mit Metallen aller Art und bautechnischen Erzeugnissen.
- die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Gesellschaften im In- und Ausland.