Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung, Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Internetportalen und die damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, wie Entwicklung, Herstellung, Import, Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Waren und Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt von Kunstgegenständen Künstlern, Fotografie und Bilderrahmen.